Hallwilersee


Region Hallwilersee

Der Hallwilersee und seine Ufer sind kantonales Schutzgebiet und Heimat vieler Pflanzen und Tiere. Rund um den See geben Informationstafeln Auskunft über Flora und Fauna. Womöglich treffen Sie aber auch auf einen Ranger, der gerne Ihre Fragen beantwortet. Die idyllische Hügellandschaft rund um den See, das mittelalterliche Schloss Hallwyl mit seiner volkskundlichen Ausstellung und die romantischen Schiffsrundfahrten machen den Hallwilersee und das Seetal zu einer kleinen Ausflugsregion.



Füttern von Wildtieren offiziell verboten

" Dein Futter macht uns krank! "

Die Tiere hören auf nach natürlicher, artgemässer Nahrung zu suchen. Die einseitige Ernährung mit z.B. Brot liefert nicht die benötigten Nährstoffe und verursacht Mangelerscheinungen und Wachstumsstörungen. Brot verschimmelt zum Teil im Wasser und quillt im Magen der Vögel auf, was sie sehr krank machen kann. Das zusätzliche Nahrungsangebot lockt übermäßig viele Wasservögel an. Die Überpopulation führt zu erhöhter Konkurrenz sowie Aggressivität und fördert die Ausbreitung von Krankheiten und Parasiten. Füttern schadet den Wasservögeln. Brot enthält einige Inhaltstoffe, die für Vögel schädlich sind (z.B. Salz und Hefe) und ihnen Verdauungsprobleme bereiten. Zudem bindet das Füttern die Vögel an bestimmte Orte, was zur Verschmutzung von Wegen und Wiesen führt. Sie werden abhängig, betteln und streiten ums Futter. Enten und Schwäne finden auch im Winter genügend Nahrung - ihre Mägen sind an Wasserpflanzen gewöhnt. Die gesunden, starken Tiere überleben und das natürliche Gleichgewicht (Anzahl Tiere) im Hallwilersee bleibt bestehen.

 

Seit 1.1.2023 ist im Kanton Aargau das Füttern von Wildtieren offiziell verboten. § 20 Artenschutz: Das Füttern von Wildtieren ist verboten, ausser in kleinen Mengen bei der Singvogelfütterung und der Lock Jagd gemäss §15 / Abs3


Fahrverbot Aabach

 

Neu: Der Regierungsrat hat beschlossen, den Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl ab dem 1. Juli 2023 für jede Art von Schwimmkörper ganzjährig zu sperren. Die ganzjährige Sperrung entlastet das Schutzgebiet und verbessert insbesondere den Uferschutz und die ökologische Vernetzung des Aabachs. 

 

Medienmitteilung des Kantons

 

Verboten sind Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art, insbesondere Gummiboote, Kajak, Kanu, SUP, Flosse, Luftmatratzen.

 

Die Badestellen am Aabach und neben der Schiffsanlegestelle Seengen (Frauen- und Männerbad) stehen den Badenden und Schwimmenden weiterhin zur Verfügung. Auch Schwimmen im Aabach ist weiterhin erlaubt.