Hallwilersee
Region Hallwilersee
Der Hallwilersee und seine Ufer sind kantonales Schutzgebiet und Heimat vieler Pflanzen und Tiere. Rund um den See geben Informationstafeln Auskunft über Flora und Fauna. Womöglich treffen Sie aber auch auf einen Ranger, der gerne Ihre Fragen beantwortet. Die idyllische Hügellandschaft rund um den See, das mittelalterliche Schloss Hallwyl mit seiner volkskundlichen Ausstellung und die romantischen Schiffsrundfahrten machen den Hallwilersee und das Seetal zu einer kleinen Ausflugsregion.
Leinenpflicht für Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit
Zum Schutz der Wildtiere gilt in den Kantonen Aargau und Luzern während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde. In Naturschutzgebieten und Parkanlagen gilt eine ganzjährige Leinenpflicht.
Weiter Infos und gesetzliche Grundlagen: Kanton Aargau Kanton Luzern
Burgunderblutalge
Unter bestimmten Umweltbedingungen, vor allem im Frühling oder Herbst, kann im Uferbereich eine rötliche Färbung des Wassers mit teilweise schlieren- oder teppichartig aufschwimmenden Schichten beobachtet werden.
Dabei handelt es sich um die Blüte der Burgunderblutalge, eine Unterart der Blaualge, welche generell in stehenden und langsam fliessenden oder gestauten Gewässern vorkommt. Die Burgunderblutalge befindet sich im Hallwilersee meistens auf 10 – 12 Metern Wassertiefe eingeschichtet und ist somit unproblematisch für die Badewasserqualität.
Einige Blaualgen-Arten produzieren in unterschiedlichem Mass Giftstoffe (Blaualgentoxine oder Cyanotoxine genannt). Diese Stoffe bei Aufnahme durch Menschen oder Tiere die Leber oder Nerven schädigen.
Empfehlung:
Faustregel betreffend Trübung: Wenn man im knietiefen Wasser keine klare Sicht mehr auf seine Füsse hat, ist die Wasserqualität zum Baden nicht geeignet.
Fahrverbot Aabach
Neu: Der Regierungsrat hat beschlossen, den Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl ab dem 1. Juli 2023 für jede Art von Schwimmkörper ganzjährig zu sperren. Die ganzjährige Sperrung entlastet das Schutzgebiet und verbessert insbesondere den Uferschutz und die ökologische Vernetzung des Aabachs.
Verboten sind Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art, insbesondere Gummiboote, Kajak, Kanu, SUP, Flosse, Luftmatratzen.
Die Badestellen am Aabach und neben der Schiffsanlegestelle Seengen (Frauen- und Männerbad) stehen den Badenden und Schwimmenden weiterhin zur Verfügung. Auch Schwimmen im Aabach ist weiterhin erlaubt.